Kieferorthopädie
Fehlstellungen sollen rechtzeitig diagnostiziert werden, um dadurch asymmetrische Gesichtsentwicklung, Fehlbelastungen der Zähne und des Kiefergelenks, Kariesentwicklung,bedingt durch den Engstand der Zähne und die eingeschränkte Putzbarkeit etc. zu verhindern. Zwischen dem 4.- 6., Lebensjahr sollte eine Kontrolle stattfinden, um den optimalen Behandlungsbeginn festzulegen. Kieferorthopädie ist natürlich keine Frage des Alters. Auch bei Erwachsenen dient die Kieferorthopädie der Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Diese beeinträchtigen Ästhetik und Funktion des Kauorgans, führen zur Überlastung einzelner Zähne und des dazugehörenden Zahnhalteapparates. Oft ist Kieferorthopädie nötig, um Zähne aufzurichten, um anschließend eine Lücke prothetisch versorgen zu können.
Abnehmbare Zahnspangen
Abnehmbare Zahnspangen dienen dem Abgewöhnen von Lutschgewohnheiten, dienen als Platzhalter für den frühen Verlust von Milchzähnen oder bleibenden Zähnen, Therapie von Schluckstörungen, Dehnen den Oberkiefer um einen Kreuzbiss zu korrigieren, etc. Herausnehmbare Zahnspangen werden oft als Vorbehandlung verordnet, um eine festsitzende Therapie anzuschließen.
Fixe Zahnspangen
Eine festsitzende Therapie mit Brackets wird dann indiziert, wenn eine Bewegung der Zähne notwendig ist, die mit abnehmbaren Zahnspangen nicht möglich ist. Die Zahnbögen werden ausgeformt und die Zähne in eine optimale und ästhetisch ansprechende Verzahnung gebracht.
Durchsichtige Schienentherapie
Auch ohne sichtbare Drähte können Zähne bewegt und gerade gestellt werden. Dafür werden computergefertigte Schienen
verwendet, die in regelmäßigen Abständen kontrolliert und getauscht werden.
Informationen zur „Gratiszahnspange“
Kinder/Jugendliche während bzw. nach dem Zahnwechsel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben Anspruch auf Rückerstattung durch die Krankenkasse, wenn eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vorliegt, deren Korrektur aus medizinischen Gründen erforderlich ist (IOTN 4 oder 5).
Dafür ist eine gründliche Befundaufnahme nötig. Die Kosten der Gesamtbehandlung dieser „Gratiszahnspange“ betragen € 4.550.- aufgeteilt auf 3 Raten.
In diesen Fällen wird vor Behandlungsbeginn von uns ein Antrag bei der Krankenkasse eingereicht. Bei positiver Prüfung haben sie Anspruch auf Rückerstattung von 80% des aktuellen Kassentarifs (ausschließlich bei Verwendung von Metallbrackets).
Fehlstellungen sollen rechtzeitig diagnostiziert werden, um dadurch asymmetrische Gesichtsentwicklung, Fehlbelastungen der Zähne und des Kiefergelenks, Kariesentwicklung,bedingt durch den Engstand der Zähne und die eingeschränkte Putzbarkeit etc. zu verhindern. Zwischen dem 4.- 6., Lebensjahr sollte eine Kontrolle stattfinden, um den optimalen Behandlungsbeginn festzulegen. Kieferorthopädie ist natürlich keine Frage des Alters. Auch bei Erwachsenen dient die Kieferorthopädie der Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Diese beeinträchtigen Ästhetik und Funktion des Kauorgans, führen zur Überlastung einzelner Zähne und des dazugehörenden Zahnhalteapparates. Oft ist Kieferorthopädie nötig, um Zähne aufzurichten, um anschließend eine Lücke prothetisch versorgen zu können.
Abnehmbare Zahnspangen
Abnehmbare Zahnspangen dienen dem Abgewöhnen von Lutschgewohnheiten, dienen als Platzhalter für den frühen Verlust von Milchzähnen oder bleibenden Zähnen, Therapie von Schluckstörungen, Dehnen den Oberkiefer um einen Kreuzbiss zu korrigieren, etc. Herausnehmbare Zahnspangen werden oft als Vorbehandlung verordnet, um eine festsitzende Therapie anzuschließen.
Fixe Zahnspangen
Eine festsitzende Therapie mit Brackets wird dann indiziert, wenn eine Bewegung der Zähne notwendig ist, die mit abnehmbaren Zahnspangen nicht möglich ist. Die Zahnbögen werden ausgeformt und die Zähne in eine optimale und ästhetisch ansprechende Verzahnung gebracht.
Durchsichtige Schienentherapie
Auch ohne sichtbare Drähte können Zähne bewegt und gerade gestellt werden. Dafür werden computergefertigte Schienen
verwendet, die in regelmäßigen Abständen kontrolliert und getauscht werden.
Informationen zur „Gratiszahnspange“
Kinder/Jugendliche während bzw. nach dem Zahnwechsel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben Anspruch auf Rückerstattung durch die Krankenkasse, wenn eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vorliegt, deren Korrektur aus medizinischen Gründen erforderlich ist (IOTN 4 oder 5).
Dafür ist eine gründliche Befundaufnahme nötig. Die Kosten der Gesamtbehandlung dieser „Gratiszahnspange“ betragen € 4.550.- aufgeteilt auf 3 Raten.
In diesen Fällen wird vor Behandlungsbeginn von uns ein Antrag bei der Krankenkasse eingereicht. Bei positiver Prüfung haben sie Anspruch auf Rückerstattung von 80% des aktuellen Kassentarifs (ausschließlich bei Verwendung von Metallbrackets).